AGB für IT-Services
Allgemeine Geschäftsbedingungen der conworxx GmbH für IT-Services
1 Allgemeine Regelungen
1.1 Vertragspartner sind die conworxx GmbH, Kempener Straße 36, 41334 Nettetal (im Folgenden „conworxx“ genannt) und der Kunde. conworxx erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 conworxx ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist conworxx berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
1.3 Art und Umfang der auszuführenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung für conworxx werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.
1.4 Die Angebote und darin enthaltene Beschreibungen der Leistungen der conworxx sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich die conworxx entsprechend der Angabe im Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Angebots bzw. Letztunterzeichnung der gesonderten Vereinbarung zustande.
1.5 Der Kunde hat der conworxx alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die vom Kunden zu tragen sind.
1.6 Der Kunde setzt die conworxx darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
1.7 Die zu einem Angebot der conworxx gehörenden unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.
1.8 Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag ausschließlich Feiertage.
2 Laufzeit, Kündigung
2.1 Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2 Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot.
2.3 Das Vertragsverhältnis ist zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.
2.4 Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.
2.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform, es sei denn die vertragliche Vereinbarung wurde lediglich textlich (E-Mail) getroffen. Dann kann die Kündigung ebenfalls textlich erfolgen.
2.6 Sollte der Kunde bei der Kündigung die Übertragung oder Löschung einer Domain nicht mit beauftragen, ist conworxx berechtigt, nach einem entsprechenden Hinweis sowie einer angemessenen Frist die Domain an die zuständige Vergabestelle zurückzugeben bzw. das sog. Transitverfahren zu initiieren. Dem Kunden ist bekannt, dass auch nach der Kündigung des Vertrages mit conworxx Vergütungspflichten gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bestehen bleiben können bzw. durch eine automatische Laufzeitverlängerung neu entstehen können. Solche Kosten kann conworxx vom Kunden zurückfordern.
3 Zahlungsbedingungen, Kostentragung, Preise
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.
3.2 Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung von conworxx nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze.
3.3 conworxx ist berechtigt Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen für Projektfortschritte zu verlangen. Die Höhe dieser Beträge ergibt sich aus dem Angebot und dem Zeit- und Ablaufplan oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung.
3.4 Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist conworxx berechtigt angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten und Einkaufskosten für Texte, Bilder u.a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Kunden frei gegeben wurden.
3.5 Bei laufenden Leistungen sind die monatlichen Preise mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Der Preis wird für jeden Tag anteilig berechnet, wenn er für Teile des Kalendermonats zu berechnen ist. Nutzungsabhängige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
3.6 Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach den jeweils gültigen Preislisten von conworxx. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.7 Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung auf Rechnung, welche innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar ist.
3.8 Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus 3.7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.
3.9 Im Falle des Verzuges ist conworxx vorbehaltlich eines weiteren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
3.10 Sollte der Kunde bei laufenden Leistungen mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils von zwei Monatsentgelten in Verzug sein oder mit einer Summe, die ein Monatsentgelt ausmacht, ist conworxx berechtigt, die Bereitstellung der Leistung nach vorheriger Ankündigung zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. conworxx behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.
3.11 Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder dieses mangels Masse abgelehnt wurde.
3.12 Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der conworxx geltend zu machen.
3.13 conworxx kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.
3.14 Sind Preiserhöhungen aus anderen Gründen notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich mindestens sechs Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil.
3.15 Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der Kunde, wenn durch sein Verhalten eine Sperrung notwendig war.
4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde wird alle notwendigen Daten, wie beispielsweise seine Kontaktdaten und E-Mail-Adresse, vollständig und wahrheitsgetreu angeben und Änderungen zeitnah mitteilen.
4.2 conworxx wird Erklärungen zu diesem Vertragsverhältnis an die E-Mail-Adresse des Kunden senden. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der conworxx unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf Wunsch des Lieferanten wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde die conworxx im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
4.4 Bei der Nutzung des Internets wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Bei einer internationalen Domain ist zu beachten, dass gegebenenfalls auch internationale Gesetze einzuhalten sind. conworxx ist berechtigt, bei Verstößen oder auch bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten hiergegen die jeweilige Leistung des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Preise verpflichtet.
4.5 Die Nutzung der von conworxx vertragsgemäß bereitgestellten Leistungen ist ausschließlich dem Vertragspartner gestattet. Dritten darf weder entgeltlich noch unentgeltlich Zugriff gewährt werden, dies schließt Zugriffe über ungesicherte Netzwerke ein. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sollte der Kunde eine Vermutung haben, dass die Zugangsdaten unberechtigter Weise von einem Dritten genutzt werden, so hat er dies unverzüglich conworxx mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die ein Dritter durch befugte oder unbefugte Zugriffe verursacht hat, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.
5 Leistungsinhalt bei Netzwerkbetreuung
5.1 Die Pflege der IT-Infrastruktur des Kunden (Netzwerkbetreuung) erfolgt auf Basis einer gesonderten Vereinbarung, inkl. entsprechender Auftragsdatenvereinbarung). Sie erfolgt in der Regel und soweit nichts anderes vereinbart ist, im Rahmen des Fernzugriffs. Dieser erfolgt durch den Aufbau einer dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend verschlüsselte Datenfernübertragungsverbindung zwischen der conworxx und dem Standort der IT des Kunden.
5.2 Die Details der Leistungsinhalte regelt eine gesonderte Vereinbarung. Die conworxx wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten.
5.3 Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.
5.4 Der Kunde erbringt die in der gesonderten Vereinbarung aufgeführten Mitwirkungsleistungen. Insbesondere benennt er einen verantwortlichen Ansprechpartner, der fachlich und technisch entsprechend qualifiziert ist und über Entscheidungsbefugnisse verfügt. Nur dieser wird Anfragen an die conworxx richten. Den Wechsel des Ansprechpartners teilt der Kunde der conworxx unverzüglich mindestens in Textform (E-Mail) mit. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass nach Meldung einer Störung der Ansprechpartner für Rückfragen und Behebungsvorschläge der conworxx mindestens während der vereinbarten Servicezeit, bei Inanspruchnahme des Notfalldienstes auch außerhalb dieser Zeiten, erreichbar ist.
5.5 Der Kunde gestattet den Zugang & Zugriff zu Räumlichkeiten und IT-Infrastruktur, soweit dies zur Erbringung der Netzwerkdienstleistungen durch conworxx erforderlich ist.
5.6 Der Kunde wird conworxx unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung unterrichten. Der Kunde stellt sicher, dass der Wartungsgegenstand nur in einer freigegebenen Einsatzumgebung eingesetzt wird.
5.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle der conworxx übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.
6 Leistungsstörung und Haftung
6.1 conworxx ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.
6.2 Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks, und aufgrund von Ereignissen bei conworxx oder deren Erfüllungsgehilfen, die der conworxx die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat conworxx nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die conworxx zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Der Kunde ist berechtigt, sollte eine Störung länger als 48 Stunden am Stück andauern, das monatliche Entgelt entsprechend zu mindern.
6.3 Ist conworxx auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachweist, kann conworxx die Vergütung ihres Aufwands verlangen. Die conworxx kann Logfiles heranziehen, um den Nachweis zu erbringen, dass kein Mangel seitens conworxx vorliegt.
6.4 Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen conworxx und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. conworxx haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. conworxx verpflichtet sich, den bei Vertragsabschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung für Personenschäden sowie dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.5 Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Grund einer Hard- oder Software entstanden ist, die der Kunde benutzt oder wenn der Kunde veraltete Treiber verwendet oder das PC-System mit der Leistung von conworxx nicht kompatibel ist.
6.6 Sollte bestimmte Software zur Programmierung von Homepages technisch veraltet sein, übernimmt conworxx keine Verantwortung dafür, dass die Homepages weiterhin im Internet ordnungsgemäß dargestellt werden können.
6.7 Sollte das Telekommunikationsgesetz Anwendung finden, bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
6.8 conworxx und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Nutzung des zur Verfügung gestellten Anschlusses beruhen. Erkennt der Kunde oder musste er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, muss er unverzüglich conworxx darüber in Kenntnis setzen.
6.9 Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden bzw. Angebote können diese Regelungen weiter spezifizieren bzw. eine andere Absprache ergeben.
7 Datenschutz
7.1 conworxx beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz.
7.2 Die conworxx speichert und verarbeitet die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO.
7.3 Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der aktuellen Datenschutzgesetze. Der Kunde ist für die Verarbeitung von Daten in seinem Bereich selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
7.4 Wenn ein Zugriff der conworxx auf personenbezogene Daten in Kundensystemen nicht ausgeschlossen werden kann, wird die conworxx ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiterin tätig. Sie wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die conworxx wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß den einschlägigen Rechtsnormen notwendig schriftlich vereinbaren.
7.5 conworxx ist berechtigt, von den vom Kunden überlassenen Dateien und Unterlagen Arbeitskopien zu erstellen. Sämtliche der conworxx überlassenen Daten, Unterlagen und sonstigen Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden herauszugeben. Das gleiche gilt für die von conworxx im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse. Ein Zurückbehaltungsrecht – aus welchem Grund auch immer – ist ausgeschlossen.
7.6 Bei Fragen in Bezug auf unsere Datenschutzbestimmungen ist unser Datenschutzbeauftragter unter
8 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schriftform, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
8.1 Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
8.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit conworxx beruht, nicht geltend machen.
8.3 Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretungsberechtigten der Parteien. Zu Dokumentationszwecken vereinbaren die Vertragsparteien, dass Änderungen mindestens in Textform niedergelegt werden.
8.4 Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der gesonderten Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für planwidrige Lücken oder durch technische Entwicklung erforderlicher Ergänzung.
8.5 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von conworxx. conworxx ist allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.